PANDA GmbH
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I. Allgemeine Informationen
Allen Verträgen, die wir mit Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) schließen, liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Verwendung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden gelten diese nicht, soweit sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Im Falle widersprüchlicher Klauseln gelten die gesetzlichen oder im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der PANDA GmbH erfolgen jeweils nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die PANDA GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Dritter zu bedienen.
(3) Die Annahme einer Bestellung gegenüber der PANDA GmbH ist verbindlich, soweit sich das Angebot auf vertraglich geschuldete Leistungen bezieht. Abweichungen vom vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Festlegung. 4.
(4) Die PANDA GmbH ist jederzeit zu Teilbestellungen und/oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
(5) Angaben der PANDA GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen hiervon (z. B. Skizzen und Abbildungen) gelten nur annähernd, es sei denn, die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck erfordert eine genaue Übereinstimmung. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche und aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommene oder technische Verbesserungen darstellende Abweichungen sind zulässig, ebenso der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Brauchbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) Die PANDA GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Änderungen an der Konstruktion, der Materialwahl, der Spezifikation und der Bauart vorzunehmen, soweit diese Änderungen die Nutzung des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen der Vertrag.
III. Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und/oder Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen Zöllen sowie Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben. Reisekosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der EU können im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen, die nicht von der PANDA GmbH, sondern vom Kunden zu tragen sind.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kann die PANDA GmbH im Rahmen der Ausführung eines Auftrages Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Auftragswert 20.000 Euro übersteigt. Die Anzahlung beträgt den Wert der von der PANDA GmbH erbrachten und im Rahmen des Vertrages geschuldeten Leistungen. Über die erbrachten Leistungen informiert die PANDA GmbH durch list.
(3) Die PANDA GmbH ist berechtigt, die Preise aufgrund nachgewiesener Kostensteigerungen im Bereich der Produktions-, Entwicklungs- und Lohnkosten angemessen zu erhöhen, wenn die Lieferung oder Leistung der Vertragsgegenstände später als Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll .
(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der PANDA GmbH zu leisten. Skonti werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die PANDA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank für Verbraucher und 8 Prozentpunkten für Unternehmer zu berechnen. Den Vertragsparteien bleibt der objektive Nachweis eines niedrigeren oder höheren Zinsschadens vorbehalten.
(6) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Die PANDA GmbH ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Anerkenntnis auszuführen bzw. zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu mindern und die Bezahlung offener Forderungen des Kunden zu gefährden PANDA GmbH gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
IV. Beratungsleistungen
(1) Die Beratungsleistungen werden zu den im jeweiligen Angebot der PANDA GmbH vereinbarten Konditionen (z. B. Leistungsumfang, Preis, Rechnung, Fälligkeit etc.) erbracht.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich die PANDA GmbH das Recht vor, bei Beratungsleistungen, die länger als ein Jahr dauern, den vereinbarten Preis anzupassen, also den Preis entsprechend zu senken oder zu erhöhen .
(3) Werden vereinbarte Beratungstermine aus Gründen, die die PANDA GmbH nicht zu vertreten hat, nicht bis spätestens 5 Werktage vor dem Termin abgesagt, behält sich die PANDA GmbH vor, unbeschadet des Sonstigen 50 % der Höhe des vereinbarten Beratungshonorars in Rechnung zu stellen Ansprüche.
(4) Die Beratungsleistungen der PANDA GmbH werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten erbracht. Sämtliche Angaben und Auskünfte über die Verwendbarkeit und Anwendungsmöglichkeiten der Ware sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Bei Unklarheiten hat der Kunde unverzüglich Rücksprache mit der PANDA GmbH zu halten.
V. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der PANDA GmbH die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen und Daten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und dass der PANDA GmbH alle damit zusammenhängenden Informationen sowie alle Vorgänge und Bedingungen mitgeteilt werden Projekt. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die durch die Tätigkeit der PANDA GmbH bekannt werden. Auf Wunsch des Kunden benennt die PANDA GmbH einen Ansprechpartner für den Empfang der in Ziffer 1 genannten Unterlagen, Daten und Informationen.
(2) Der Kunde stellt außerdem sicher, dass die für die Durchführung des Projekts erforderliche entsprechende Infrastruktur bereitgestellt wird. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke etc.), soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist.
VI. Zusammensetzung des Produkts
(1) Die Beschaffenheit der Ware entspricht ausschließlich der in der Produktbeschreibung, -spezifikation und -kennzeichnung der PANDA GmbH angegebenen Zusammensetzung mit der Maßgabe, dass Abweichungen von den Produktspezifikationen zulässig sind, soweit sie unerheblich oder trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vermeidbar sind. Beschaffenheitsangaben sowie sonstige Angaben stellen keine Garantien der PANDA GmbH dar, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
VII. Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sind Fristen und Termine einzuhalten:
Von der PANDA GmbH gesetzte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur annähernd, sofern nicht feste Fristen oder Termine vereinbart sind. Sofern Lieferung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung beauftragten Dritten über.
Reklamationen bezüglich Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen geltend zu machen. Der Abschluss von Fracht- oder sonstigen Versicherungen obliegt dem Kunden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt Folgendes:
Sofern keine Frist oder Frist schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen und Leistungen der PANDA GmbH innerhalb einer Frist von 30 Werktagen.
Im Übrigen bestimmen sich die Ansprüche des Kunden nach den §§ 474 ff. BGB. BGB.
VIII. Annahme
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt hinsichtlich der Annahme der Lieferung einer herzustellenden oder herzustellenden beweglichen Sache (im Folgenden: Werk) Folgendes:
Zur Abnahme der Werkleistungen ist der Kunde gemäß § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet. 1 BGB. Die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen müssen abgenommen werden, wenn eine Abnahme nicht aufgrund der Art der Leistung ausgeschlossen ist. Wegen unerheblicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn dem Kunden die Leistung als Vertragserfüllung dem Grunde nach zumutbar ist. Das Recht des Kunden nach § 634 BGB bleibt unberührt.
Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn die PANDA GmbH dem Kunden nach Fertigstellung des Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Die Inbetriebnahme oder Nutzung des Werkes oder Teilen davon gilt als Abnahme.
IX. Kauf von Konsumgütern
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richten sich seine Ansprüche nach den §§ 474 ff BGB. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das Gleiche gilt, wenn eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
X. Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zu diesem Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung der PANDA GmbH. Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht für Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem EU-Mitgliedstaat angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse außerhalb der Europäischen Union liegen.
XI. Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leisten wir für etwaige Mängel Gewähr nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
i) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Dabei erkennbare Mängel sind der PANDA GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist verjähren sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel (Verjährung). Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
ii) Die PANDA GmbH hat nach ihrer Wahl einen Anspruch auf Nacherfüllung durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatz durch mangelfreie Ware oder durch Beseitigung des Mangels.
iii) Sofern sich aus der Art der Sache, dem Mangel oder den sonstigen Umständen nichts anderes ergibt, gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
iv) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der PANDA GmbH vor. Gleiches gilt, wenn die PANDA GmbH im Rahmen einer Beschaffenheitsgarantie einen Mangel vermutet oder arglistig verschwiegen hat.
v) Gibt der Kunde die mangelhafte Ware nach Aufforderung nicht an die PANDA GmbH oder von der PANDA GmbH beauftragte Dritte heraus, ist die PANDA GmbH berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern und außerdem Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen und sonstiger Aufwendungen zu haben Vermögensschäden, die der PANDA GmbH durch die Nichtfreigabe entstehen.
XII. Haftung
Die PANDA GmbH haftet, außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für unsere Erfüllungsgehilfen.
XIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung Eigentum der PANDA GmbH.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt Folgendes:
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch künftig entstehender und bedingter Forderungen sowie später abgeschlossener Verträge, Eigentum der PANDA GmbH. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung der Ware nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Abnehmern Bezahlung erhält oder sich das Eigentum bis zur Erfüllung seiner Verpflichtung vorbehält Zahlungsverpflichtung.
Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt alle künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an die PANDA GmbH ab.
Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, so tritt der Kunde an die PANDA GmbH mit Rang vor der Restforderung den Teil erstrangig ab, der der Höhe nach dem Preis des Liefergegenstandes der PANDA GmbH entspricht.
Wird die von der PANDA GmbH gelieferte Sache mit anderen, nicht der PANDA GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder vermischt, so erwirbt die PANDA GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zum neu geschaffenen Gegenstand.
XIV. Leistungen und Verwertungsrechte
(1) Die PANDA GmbH bleibt Inhaber bestehender Urheberrechte, Erfindungen und sonstiger Immaterialgüterrechte (Altschutzrechte).
(2) Erfindungen, die bei der Ausführung von Aufträgen von Mitarbeitern der PANDA GmbH und von der PANDA GmbH beauftragten Dritten gemacht werden, gehören der PANDA GmbH. Darüber hinaus gewährt die PANDA GmbH Verwertungsrechte an patentierbaren Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Projekten entstehen, nur, wenn eine gesonderte vertragliche und schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Gemeinsame Erfindungen von Mitarbeitern der PANDA GmbH und des Kunden im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie in diesem Zusammenhang eingeräumte Schutzrechte stehen beiden Vertragsparteien wechselseitig zu.
(4) Kennzeichnungen mit Verweis auf den Autor dürfen nicht entfernt, zerstört oder in sonstiger Weise verwendet werden.
XV. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils übermittelnden Partei an Dritte weiterzugeben und diese nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus dürfen die vertraulichen Informationen nicht für eigene Zwecke der empfangenden Partei verwendet werden. Die betroffenen Parteien treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, insbesondere in schriftlicher, technischer, bildlicher oder mündlicher Form, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit offensichtlich vertraulich sind oder Umstände oder die Art ihrer Offenlegung, insbesondere Dokumente, Entwürfe, verfeinertes Datenmaterial, grafische Darstellungen, technisches Know-how, Briefe, elektronisch übermittelte Dokumente, E-Mails usw., die der Empfänger direkt oder indirekt von der empfangenden Partei erhalten hat offenlegende Partei.
(3) Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie offensichtlich:
- dem Vertragspartner vor Erhalt bekannt waren,
- der Öffentlichkeit allgemein bekannt war,
- nach Erhalt ohne Verschulden des Vertragspartners der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, oder
- dem Vertragspartner von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden.
(4) Im Falle einer Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag trägt die verletzende Partei die Beweislast für das Vorliegen dieser Tatsachen.
(5) Die Verpflichtungen dieser Klausel gelten auch nach Beendigung des Auftrages für beide Vertragsparteien uneingeschränkt.
(6) Der Auftraggeber erkennt die Notwendigkeit der Präsentation aktueller und bisheriger Projekte der PANDA GmbH im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Veröffentlichungen der PANDA GmbH oder von ihr beauftragter Dritter an. Soweit eine Einwilligung des Auftraggebers erforderlich ist, ist diese mindestens 1 Monat vor einer Veröffentlichung durch PANDA vom Auftraggeber einzuholen.
(7) Entwürfe, Konstruktionen oder sonstige Vorlagen der PANDA GmbH oder ihrer Unterlieferanten bleiben Eigentum der PANDA GmbH, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie dürfen nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden und sind nach Vertragserfüllung bzw. Abschluss des Projektes unverzüglich an die PANDA GmbH zurückzugeben.
XVI. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereichs der PANDA GmbH liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen durch Explosion oder Brandschäden, hoheitliche Anordnungen, befreien die PANDA GmbH von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Dauern solche Ereignisse länger als drei Monate, ist die PANDA GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
XVII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Kunde Unternehmer, ist für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden begründeten besonderen Rechtsverhältnis – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – das Landgericht Hamburg zuständig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen stets der Geschäftssitz unserer PANDA GmbH in Hamburg.
XVIII. Informationen zum Datenschutz
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die PANDA GmbH, Zeughausmarkt 33, 20459 Hamburg, Deutschland.
Die PANDA GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung sowie zu eigenen Marketingzwecken im gesetzlich zulässigen Umfang. Mit der Datenverarbeitung werden keine Interessen Dritter verfolgt und eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Empfänger der Daten sind unsere IT- und Dienstleistungsunternehmen sowie Disponenten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie der Erteilung von Auskünften (z. B. Bonitätsauskünften) zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Kunden, die nicht zur Vorauszahlung verpflichtet sind (z. B Kauf auf Rechnung, Lastschrift). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten im Auftrag des Kunden besteht nicht, sie ist jedoch für die Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung,
XIX. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gültig ab: Dezember 2018